Datenschutz/AGB
AGB
Stand: 01/2022
I. Auftragserteilung
1. Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Fertigstellungstermin anzugeben.
2. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift des Auftragsscheins.
3. Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.
4. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Auftraggebers aus dem Auftrag bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers in Textform.
Dies gilt nicht für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer.
Für andere Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer bedarf es der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers dann nicht, wenn beim Auftragnehmer kein schützenswertes Interesse an einem Abtretungsausschluss besteht oder berechtigte Belange des Auftraggebers an einer Abtretbarkeit des Rechtes das schützenswerte Interesse des Auftragnehmers an einem Abtretungsausschluss überwiegen.
II. Preisangaben im Auftragsschein; Kostenvoranschlag
1. Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.
Preisangaben im Auftragsschein können auch durch Verweisung auf die in Frage kommenden Positionen der beim Auftragnehmer ausliegenden Preis- und Arbeitswertkataloge erfolgen.
2. Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.
Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist.
Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.
3. Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.
III. Fertigstellung
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen schriftlich als verbindlich bezeichneten Fertigstellungstermin einzuhalten. Ändert oder erweitert sich der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, und tritt dadurch eine Verzögerung ein, dann hat der Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der Gründe einen neuen Fertigstellungstermin zu nennen.
2. Hält der Auftragnehmer bei Aufträgen, welche die Instandsetzung eines Kraftfahrzeuges zum Gegenstand haben, einen schriftlich verbindlich zugesagten Fertigstellungstermin länger als 24 Stunden schuldhaft nicht ein, so hat der Auftragnehmer nach seiner Wahl dem Auftraggeber ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach den jeweils hierfür gültigen Bedingungen des Auftragnehmers kostenlos zur Verfügung zu stellen oder 80% der Kosten für eine tatsächliche Inanspruchnahme eines möglichst gleichwertigen Mietfahrzeuges zu erstatten. Der Auftraggeber hat das Ersatz- oder Mietfahrzeug nach Meldung der Fertigstellung des Auftragsgegenstandes unverzüglich zurückzugeben; weitergehender Verzugsschadensersatz ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen kann der Auftragnehmer statt der Zurverfügungstellung eines Ersatzfahrzeugs oder der Übernahme von Mietwagenkosten den durch die verzögerte Fertigstellung entstandenen Verdienstausfall ersetzen.
3. Die Haftungsausschlüsse in Ziffer 2 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.
IV. Abnahme
1. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt im Betrieb des Auftragnehmers, soweit nichts anderes vereinbart ist.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragsgegenstand innerhalb von 1 Woche ab Zugang der Fertigstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, verkürzt sich die Frist auf 2 Arbeitstage.
3. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
V. Berechnung des Auftrages
1. In der Rechnung sind Preise oder Preisfaktoren für jede technisch in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien jeweils gesondert auszuweisen.
Wünscht der Auftraggeber Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes, erfolgen diese auf seine Rechnung und Gefahr. Die Haftung bei Verschulden bleibt unberührt.
2. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.
3. Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil dem Lieferumfang des Ersatzaggregats oder -teils entspricht und dass es keinen Schaden aufweist, der die Wiederaufbereitung unmöglich macht.
4. Die Umsatzsteuer geht zu Lasten des Auftraggebers.
5. Eine etwaige Berichtigung der Rechnung muss seitens des Auftragnehmers, ebenso wie eine Beanstandung seitens des Auftraggebers, spätestens 6 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
Vl. Zahlung
1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung in bar fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung.
2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Auftraggebers aus demselben Auftrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Vll. Erweitertes Pfandrecht
Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.
Vlll. Haftung für Sachmängel
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
2. Ist Gegenstand des Auftrags die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten in diesem Fall die gesetzlichen Bestimmungen.
3. Die Verjährungsverkürzungen in Ziffer 1, Satz 1 und Ziffer 2, Satz 1 gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Auftragnehmers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Auftrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbeschränkung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 3 dieses Abschnitts entsprechend.
5. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
6. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer geltend zumachen; bei mündlichen Anzeigen händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform aus.
b) Wird der Auftragsgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers an einen anderen Kfz- Meisterbetrieb wenden. In diesem Fall hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen Reparaturkosten verpflichtet.
c) Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die zur Mängelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftraggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.
IX. Haftung für sonstige Schäden
1. Die Haftung für den Verlust von Geld und Wertsachen jeglicher Art, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen sind, ist ausgeschlossen.
2. Sonstige Ansprüche des Auftraggebers, die nicht in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“ geregelt sind, verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist.
3. Für Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer gelten die Regelungen in Abschnitt VIII. „Haftung für Sachmängel“, Ziffer 4 und 5 entsprechend.
X. Eigentumsvorbehalt
Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
Xl. Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
XII. Außergerichtliche Streitbeilegung
Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Auftragnehmer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
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-Teileverkaufsbedingungen-
Stand: 01/2022
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
3. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach
Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 dieses Abschnitts eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2, Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
5. Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
6. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegen- stand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
III. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereit- stellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegen- stand im Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden
Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I.
„Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
V. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
1.a. Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
1.b. Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
2. Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher (siehe Ziffer 1.a.) oder einem Käufer nach Ziffer 1.b. vereinbart wurde oder die Verjährung gegenüber einem Käufer nach Ziffer
1.b. ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für die vorgenannte Haftungsbegrenzung und den vorgenannten Haftungsausschluss gilt Ziffer 2 dieses Abschnitts entsprechend.
4. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
5. Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
VI. Haftung für sonstige Ansprüche
1. Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V. „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“, Ziffer 3 und 4 entsprechend.
3. Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
VIII. Hinweis gemäß § 36
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Datenschutz
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Cookies sind Textdateien, in der Regel bestehend aus Buchstaben und Zahlen, die beim Besuch bestimmter Webseiten auf dem Computer des Nutzers abgelegt werden. Wir verwenden Cookies, um bestimmte Funktionalitäten auf den Seiten zur Verfügung stellen zu können und um zu erfahren, wie wir den Service für unsere Nutzer noch weiter verbessern können.
Einige Cookies sind wichtig für die Funktionalität der Website und werden von uns automatisch gesetzt, wenn die Nutzer diese besuchen. Andere Cookies ermöglichen es uns, den Nutzern die Dienste und Funktionen anzubieten, die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprechen, und unseren Service für sie so anzupassen, dass eine einfache und schnelle Bedienung gewährleistet ist.
Welche Arten von Cookies nutzt diese Website?
- unbedingt erforderliche Cookies
- Performance-Cookies
- dauerhafte Cookies
Unbedingt erforderliche Cookies
Unbedingt erforderliche Cookies sind notwendig, um dem Nutzer ein uneingeschränktes Navigieren innerhalb der Website zu ermöglichen. Ohne diese Cookies können einige Funktionen nicht bereitgestellt werden, zum Beispiel die Standortsuche oder Anfrageformulare.
Wir setzen unbedingt erforderliche Cookies ein,
- um sicherzustellen, dass die Website und all ihre Funktionen korrekt dargestellt und ausgeführt werden
- damit Sie die Route zu Ihrem Opel Partner planen können.
Performance-Cookies
Wir nutzen Performance-Cookies, um Informationen über das Verhalten der Besucher auf unserer Website zu sammeln. So können wir beispielsweise die Funktionalität unserer Website verbessern; wir können sehen, welche Bereiche von unseren Besuchern am häufigsten geöffnet werden und auf welchen Seiten sie am längsten verweilen, und wir können mehr über die Wirksamkeit unserer Werbekampagnen in Erfahrung bringen. All das hilft uns dabei, die Qualität der Informationen und Services unserer Website und somit das Nutzererlebnis zu verbessern.
Wir setzen Performance-Cookies ein,
- um die Nutzung unserer Website statistisch auszuwerten
- um die Wirksamkeit unserer Werbekampagnen zu kontrollieren
- um Informationen über das Nutzungsverhalten der Besucher auf unserer Website zu erhalten und diese dadurch weiter zu verbessern. (Diese Cookies speichern keine Daten, die Sie identifizieren könnten.)
Einige Performance-Cookies werden von autorisierten Drittanbietern bereitgestellt, jedoch dürfen diese Cookies ausschließlich für die oben genannten Zwecke eingesetzt werden.
Dauerhafte Cookies
Sogenannte dauerhafte Cookies verbleiben zwischen den Browsersitzungen auf dem Endgerät des Nutzers. Mithilfe dieser Cookies werden Einstellungen und Präferenzen des Nutzers gespeichert, damit das Nutzererlebnis beim nächsten Besuch der Website verbessert werden kann. Einige dieser Cookies werden von autorisierten Drittanbietern zur Verfügung gestellt.
Wir setzen dauerhafte Cookies ein,
- um auf unserer Website http://www.roell-gruppe.de Angebote einzustellen, von denen wir annehmen, dass sie unsere Nutzer interessieren
- um unseren Media- und Werbepartnern Informationen über Ihren Besuch zur Verfügung stellen zu können, damit Ihnen gezielte Werbeanzeigen eingeblendet werden können
- um Informationen an Partner weiterzuleiten, die auf unserer Website einen Service zur Verfügung stellen. Die gewonnenen Informationen werden ausschließlich dazu genutzt, um einen Service, ein Produkt oder eine Funktion anzubieten (zum Beispiel die Farbauswahl im Konfigurator) und werden nicht für andere Zwecke verwendet.Einige dauerhafte Cookies werden von autorisierten Drittanbietern bereitgestellt, jedoch dürfen diese Cookies ausschließlich für die oben genannten Zwecke eingesetzt werden.
4. Web-Beacons/Pixel
Diese Website kann Web-Beacons beinhalten (auch Pixel-Tags genannt). Ein Web-Beacon ist ein meist transparentes Grafikelement, in der Regel nicht größer als 1 x 1 Pixel, das auf der Website oder in einer E-Mail platziert ist und dazu dient, nähere Informationen über das Onlineverhalten des Nutzers zu erhalten. Web-Beacons werden von Drittanbieter-Technologien genutzt (auf dieser Website „Adobe Analytics“), um die Aktivität der Nutzer auf unserer Website zu beobachten. Sie ermöglichen es nachzuvollziehen, welcher Computer auf eine bestimmte Website zugegriffen hat, wann dies geschah und von wo aus (Land/Stadt).
Auf unserer Internetseite verwenden wir aktive JavaScript-Inhalte von externen Anbietern, sog. Webservices, laden ggf. CSS, Bilder und sonstige Inhalte von anderen Servern von Drittanbietern nach. Durch Aufruf unserer Internetseite erhalten diese externen Anbieter keine personenbezogenen Informationen über Ihren Besuch auf unserer Internetseite. Sie können die Erfassung sowie die Verarbeitung Ihrer Daten verhindern, indem Sie einen JavaScript-Blocker wie z. B. das Browser-Plugin „NoScript“ installieren (www.noscript.net) oder das JavaScript in Ihrem Browser deaktivieren. Hierdurch kann es zu Funktionseinschränkungen auf den Internetseiten kommen, die Sie besuchen.
Wir verwenden folgende externe Webservices:
- Google
Auf unserer Seite wird ein Webservice des Unternehmens Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway in CA 94043 Mountain View, USA (nachfolgend: Google), nachgeladen. Wir nutzen diese Daten, um die volle Funktionalität unserer Website zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird Ihr Browser ggf. personenbezogene Daten an Google übermitteln. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f) EU-DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in einer fehlerfreien Funktion der Internetseite. Google hat sich im Rahmen des EU-US-Privacy-Shield-Abkommens selbst zertifiziert (vgl. https://www.privacyshield.gov/list). Die Löschung der Daten erfolgt, sobald der Zweck ihrer Erhebung erfüllt wurde. Weitere Informationen zum Handling der übertragenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google:https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/. Sie können die Erfassung sowie die Verarbeitung Ihrer Daten durch Google verhindern, indem Sie die Ausführung von Script-Codes in Ihrem Browser deaktivieren oder einen Script-Blocker in Ihrem Browser installieren. (Diesen finden Sie z. B. unter www.noscript.net oder www.ghostery.com). - Youtube
Auf unserer Seite wird ein Webservice des Unternehmens Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway in CA 94043 Mountain View, USA (nachfolgend: YouTube), nachgeladen. Wir nutzen diese Daten, um die volle Funktionalität unserer Website zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang wird Ihr Browser ggf. personenbezogene Daten an YouTube übermitteln. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f) EU-DSGVO. Das berechtigte Interesse besteht in einer fehlerfreien Funktion der Internetseite. YouTube hat sich im Rahmen des EU-US-Privacy-Shield-Abkommens selbst zertifiziert (vgl. https://www.privacyshield.gov/list). Die Löschung der Daten erfolgt, sobald der Zweck ihrer Erhebung erfüllt wurde. Weitere Informationen zum Handling der übertragenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung von YouTube: https://www.google.com/intl/de/policies/privacy/. Sie können die Erfassung sowie die Verarbeitung Ihrer Daten durch YouTube verhindern, indem Sie die Ausführung von Script-Codes in Ihrem Browser deaktivieren oder einen Script-Blocker in Ihrem Browser installieren. (Diesen finden Sie z. B. unter www.noscript.net oder www.ghostery.com).
5. Tracking und Analyse
Für die kontinuierliche Optimierung unserer Marketingkommunikation nutzen wir Analysesoftware. Diese ermöglicht die Nachverfolgung des Nutzungsverhaltens auf dieser Seite in Bezug auf Zeit und Ort. Diese Informationen werden über Trackingpixel und/oder Cookies gesammelt. Die so gewonnenen Informationen sind anonym und werden nicht mit personenbezogenen Daten verknüpft. Folgende Analysesoftware nutzen wir:
Google-Analytics
- Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Auf unserer Seite verwenden wir den Webtracking-Service des Unternehmens Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway in CA 94043 Mountain View, USA (nachfolgend: Google Analytics). Google Analytics nutzt im Rahmen des Webtrackings Cookies, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Nutzung unserer Website und Ihres Surfverhaltens ermöglichen (sog. Tracken). Wir führen diese Analyse auf Basis des Trackingservice von Google Analytics durch, um unser Internetangebot ständig zu optimieren und besser verfügbar zu machen. Im Rahmen der Nutzung unserer Website werden dabei Daten, insbesondere Ihre anonymisierte IP-Adresse und Ihre Nutzeraktivitäten, an Server des Unternehmens Google LLC übertragen und außerhalb der Europäischen Union, z. B. in den USA, verarbeitet und gespeichert.
Die EU-Kommission hat festgestellt, dass in den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bestehen kann, wenn sich das datenverarbeitende Unternehmen dem US-EU-Privacy-Shield-Abkommen unterworfen hat und der Datenexport in die USA auf diesem Weg zulässig ausgestaltet wurde. Durch die Aktivierung der IP-Anonymisierung innerhalb des Google-Analytics-Trackingcodes dieser Internetseite wird Ihre IP-Adresse von Google Analytics vor der Übertragung anonymisiert. Diese Website nutzt einen Google-Analytics-Trackingcode, der um den Operator „gat._anonymizeIp()“ erweitert wurde, um nur eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen (sog. IP-Masking) zu ermöglichen. - Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1a) EU-DSGVO (soweit Sie sich bei Google registriert haben) und Art. 6 Abs. 1f) EU-DSGVO (falls Sie sich nicht bei Google registriert haben). Soweit die Verarbeitung auf Basis des Art. 6 Abs. 1f) EU-DSGVO erfolgt, besteht das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers darin, anonymisierte Informationen über die Webseitenbesucher zu erhalten und sie für die Optimierung und Verbesserung der Internetseite zu nutzen. - Zweck der Datenverarbeitung
In unserem Auftrag wird Google diese Informationen nutzen, um Ihren Besuch anonymisiert auf dieser Internetseite auszuwerten, Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber uns zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten der Google LLC zusammengeführt. - Dauer der Speicherung
Google wird die für die Bereitstellung des Webtrackings relevanten Daten so lange speichern, wie es notwendig ist, um den gebuchten Webservice zu erfüllen. Die Datenerhebung und Speicherung erfolgt anonymisiert. Soweit doch Personenbezug bestehen sollte, werden die Daten unverzüglich gelöscht, soweit diese keinen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. In jedem Fall erfolgt die Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht. - Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Sie können die Erfassung und Weiterleitung der personenbezogenen Daten an Google (insbesondere Ihrer IP-Adresse) sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie die Ausführung von Script-Codes in Ihrem Browser deaktivieren, einen Script-Blocker in Ihrem Browser installieren (diesen finden Sie z. B. unter www.noscript.net oderwww.ghostery.com) oder die „Do Not Track“-Einstellung Ihres Browsers aktivieren. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch den Google-Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inklusive Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem Sie das unterhttp://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Die Sicherheits- und Datenschutzgrundsätze von Google Analytics finden Sie unterhttp://www.google.com/intl/de/analytics/learn/privacy.html.
6. Retargeting
Mit dem Einsatz von Retargeting-Cookies können wir die Angebote für unsere Nutzer interessanter machen. Diese Cookies werden auf dem Endgerät des Nutzers zwischen den Browsersitzungen gespeichert. So kann auf Seiten unserer Partner und auf Social-Media-Websites Werbung für Produkte eingeblendet werden, wenn der Nutzer bereits Interesse für diese Produkte gezeigt hat.
Das Einblenden dieser Werbung erfolgt vollständig anonym. Es werden keine personenbezogenen Daten (wie IP-Adresse oder Ähnliches) gespeichert, und es werden auch keine Nutzerprofile mit Ihren personenbezogenen Daten verknüpft. Auch werden keine nutzerbezogenen Daten über Sie an unsere Partner oder an Social-Media-Websites weitergegeben. Die Werbung erfolgt also vollständig anonym.
Sie können die Verwendung von Retargeting-Cookies jederzeit durch Aufrufen des folgenden Links deaktivieren:http://www.turn.com/privacy/opt-out-of-the-turn-platform
7. Nutzung von Cookies
Im Folgenden informieren wir Sie über die auf unserer Website verwendeten Cookies. Wenn Sie mit dem Setzen einzelner Cookies nicht einverstanden sind, können Sie mit einem Klick auf den Namen des Cookies den jeweiligen Cookie deaktivieren. Wenn es für einige Cookies keinen direkten Link zur Deaktivierung gibt, können Sie die Einschränkung der Verwendung von Cookies in Ihren Browsereinstellungen vornehmen, siehe dazu Absatz 8.
Rechtsgrundlage für den Einsatz von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 f) EU-DSGVO. Unser berechtigtes Interesse besteht darin, unsere Marketingmaßnahmen zu optimieren und die Conversion-Rate der Marketingmaßnahmen zu ermitteln.
Name: maps.googleapis.com
Ursprung: Google Maps
Beschreibung: Mit diesem Cookie werden Standortdaten gewonnen, um den Händlerstandort auf der Karte anzuzeigen.
Gültigkeitsdauer: während der Benutzersitzung
Kategorie: Funktionalität
Opt-out: siehe Absatz 8
8. Cookies zulassen oder blockieren und ähnliche Technologien
Das Hilfe-Menü in der Menüleiste des Internetbrowsers auf Ihrem Computer erklärt Ihnen,
- wie Sie das Akzeptieren von neuen Cookies in Ihrem Browser unterbinden
- wo Sie einstellen, dass Ihr Browser Sie darüber benachrichtigt, wenn ein neuer Cookie gesetzt wird
- wie Sie Cookies vollständig deaktivieren können.
Da Sie mit der Deaktivierung von Cookies allerdings möglicherweise auch viele Inhalte auf http://www.roell-gruppe.deausblenden, beispielsweise nutzerrelevante Angebote, empfehlen wir Ihnen, die Cookies aktiviert zu lassen.
Sollten Sie mehr Informationen benötigen, finden Sie diese zum Beispiel unter http://www.allaboutcookies.org.
9. Interaktion mit sozialen Netzwerken
Unsere Website enthält Links zu sozialen Netzwerken. Zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Website verzichten wir auf den Einsatz von Social-Media-Plugins. Stattdessen sind HTML-Verweise in unserer Internetpräsenz integriert, über die Sie Inhalte teilen und diese zudem auf einer Social-Media-Plattform unkompliziert posten können. Durch die Einbettung dieser Links wird verhindert, dass beim Aufrufen von Inhalten von unserer Website aus eine direkte Verbindung mit den Servern der verschiedenen Social-Media-Kanäle hergestellt wird. Beim Anklicken eines der Buttons öffnet sich ein Browserfenster und leitet den Nutzer auf die Seite des jeweiligen Serviceproviders weiter, auf der beispielsweise (nach dem Einloggen) dann der „Like“- oder „Teilen“-Button genutzt werden kann.
Wenn Sie sich genauer über Zwecke und Umfang der Datenverarbeitung und über die weitere Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Provider und seine Websites sowie über Ihre Rechte und mögliche Einstellungen zum Schutz Ihrer Privatsphäre informieren möchten, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Serviceprovider:
Facebook: http://www.facebook.com/policy.php
Instagram: https://help.instagram.com/155833707900388
LinkedIn: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy?trk=hb_ft_priv
Twitter: https://twitter.com/privacy
YouTube: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
10. Ihre Rechte
Sie haben als betroffene Person nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften ein Auskunftsrecht, ein Recht auf Berichtigung, ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit, ein Widerspruchsrecht gegen die auf Art. 6 Abs. 1e) oder f) EU-DSGVO beruhende Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten oder wenn Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden, um Direktwerbung zu betreiben.
Bitte beachten Sie, dass Ihre oben genannten Rechte gesetzlich eingeschränkt sein können bzw. wir sie nur unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen erfüllen müssen.
Röll GmbH
1. Industriestraße 2
68766 Hockenheim
kontakt@roell-gruppe.de
Ihre personenbezogenen Daten können Sie von uns als Verantwortlichem jederzeit aktualisieren lassen (z. B. bei Adressänderung).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Hierfür wenden Sie sich bitte an kontakt@roell-gruppe.de. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht berührt.
Beschwerderecht
Zur Ausübung Ihres Beschwerderechts nach Art. 77 EU-DSGVO wenden Sie sich bitte an die für den Standort unseres Autohauses zuständige Aufsichtsbehörde.
Telefon 0711/615541-0
Telefax 0711/615541-15
poststelle@lfd.bw.de
http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
11. Änderungen der Datenschutzrichtlinie
Alle zukünftigen Änderungen unserer Datenschutzrichtlinie werden auf dieser Website bekannt gegeben. Wir empfehlen Ihnen daher, sie regelmäßig auf Aktualisierungen oder Änderungen zu überprüfen.
12. Kontakt
Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen bezüglich dieser Datenschutzrichtlinie haben, kontaktieren Sie uns unter den im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
13. Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen bzw. Datenschutzbeauftragter
Röll GmbH
- Datenschutzbeauftragter -
1. Industriestr. 2
68766 Hockenheim
06205/30556-0
datenschutz@roell-gruppe.de
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